In der Satzung finden Sie alle Regularien zum Führen eines Vereins. Das betrifft die Mitgliedschaft, die Beendigung der Mitgliedschaft, Sinn und Zweck eines Vereins, Rechte und Pflichten eines Mitglieds. Im Übrigen ist jedes Mitglied verpflichtet an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Die Finanzordnung ist für den Verein die stärkste Säule. Diese bestimmt maßgeblich die Funktionalität eines Vereins. Sie sollten wissen, wo die Regelungen zu den Zahlungen stehen (Punkt 2.7) sowie zum Mahnverfahren (Punkt 4).
Update 22.04.2018; Redaktionelle Änderung: Trinkwasser wird gestrichen und durch Brauchwasser ersetzt.
Beschluss vom 21.04.2018: Jeder Pächter erhält die Jahresrechnung bis zum 15.03., zu zahlen bis 30.03. (Punkt 2.7.1 Finanzordnung)
Update 26.04.2020; Redaktionelle Änderung, Pkt. 4.1; Streichung der Mahngebühren
Der Pachtvertrag ist für Sie sehr wichtig. Lesen Sie sich genau die §§ 1; 2; 11 durch. Im § 11 Absatz 5 ist u. a. geregelt, dass, sofern Sie keinen Nachfolger finden, die Parzelle von Ihnen komplett zu beräumen ist, d. h. die Entfernung von allen Baulichkeiten.
Gern unterstützen wir Sie bei der Suche eines neuen Nutzers. Bis zum Wechsel gilt, dass Sie Ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein weiter nachkommen müssen.
Die Rahmenkleingartenordnung regelt u. a. den Anbau von Gehölzen, Pflanzen etc. Ihnen wird darin aufgezeigt, was Sie nicht dürfen und was keineswegs in einen Kleingarten gehört. Darunter zählen u. a. Koniferen, Nadelbäume etc.)
Interessant ist auch der Punkt 3.2. (Errichten oder Verändern von Bauwerken). Zum Thema Toiletten empfiehlt der LSK unter Punkt 6.2 die Komposttoilette
Unsere Ruhezeiten: Montag bis Samstag von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Sonntag und an allen gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Des Weiteren gilt die Verordnung der Stadt Königsbrück.
Die Zählerstände für Strom- und Wasser sind immer bis zum 15.11. zu melden. Per E-Mail, iMessage, Threema, Telegram Whatsapp, SMS oder über unseren Vereinsbriefkasten. Beachten Sie bitte auch die Aushänge in den Schaukästen.