Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Einstieg in den Kleingarten

Ich möchte einen Kleingarten. Was muss ich tun?

 

Kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail: vorstand@amteich-koenigsbrueck.de und verwenden Sie das Antragsformular. Es befindet sich am Ende der FAQ. Wir lotsen Sie zu Ihrem Kleingarten und unterstützen Sie dabei gern.

 

Bin ich verpflichtet Obst und Gemüse anzubauen?

 

Ja, das sind Sie. 1/3 der Gartenfläche ist als Nutzfläche zu bewirtschaften. Neben dem klassischen Beet werden auch Obstbäume und Beerenobststräuche akzeptiert.

 

Darf ich im Kleingarten einfach so darauf losbauen?

 

Nein! Sofern Sie im Kleingarten bauen möchten, sind Sie verpflichtet einen Bauantrag zu stellen. Hier können Sie alles nachlesen.

 

Sind im Kleingarten Koniferen, Nadelbäume o. ä. erlaubt?

 

Nein! Sie dürfen keine Nadelbäume, Koniferen im Kleingarten pflanzen. Bitte schauen Sie auch in die Rahmenkleingartenordnung. Diese befindet sich auf der Webseite unter Dokumente.

 

Was kostet mich ein Kleingarten im Jahr?

 

Wir haben für Sie eine Übersicht auf unserer Webseite erstellt. Dort können Sie die ungefähren jährlichen Kosten nachlesen.

 

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Formular zur Aufnahme in den Kleingartenverein
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Bitte lesen Sie auch unsere Ausführungen zum Datenschutz.

Fragen zu den Kosten

Warum zahle ich einen Verbandsbeitrag?

 

Unser Kleingartenverein ist dem Territorialverband Kamenz (TKK) beigetreten. Es ist sinnvoll einen übergeordneten Verein zu haben. So erhalten wir Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen.

 

Warum muss ich immer bis zum 30.11. eines jeden Jahres einen Abschlagsbetrag in Höhe von 100,00 EUR leisten? Wird diese Betrag bei der im I. Quartal fälligen Jahresrechnung berücksichtigt?

 

Unser Kleingartenverein ist verpflichtet fällige Beiträge an den TKK im I. Quartal eines jeden Jahres zu zahlen. Als Verein verfügen wir nicht über die ausreichenden Mittel, diesen Betrag auszulegen. Ja, die Vorauszahlung in Höhe von 100,00 EUR wird in der Jahresrechnung berücksichtigt.

 

Aus welchen Gründen habe ich als Neumitglied einmalig 400,00 EUR an den Kleingartenverein zu zahlen?

 

Mit diesem Betrag stellen wir als Verein sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Medien, also Wasser und Strom, zur Verfügung stehen und kleinere Reparaturen finanziert werden können.

 

Aus welchen Gründen werden Beiträge für Rücklagen, z. B. für Baumpflege, erhoben?

 

Vereine dürfen generell keine Rücklagen ohne Grund bilden. Finanzielle Rücklagen sind daher konkret festzumachen, damit diese erhoben werden dürfen. Auf dem Vereinsland stehen Bäume, die ab und an einen Baumschnitt brauchen. Und das ist teuer.

 

Kann ein Baumschnitt nicht von Mitgliedern des Vereins  durchgeführt werden? 

 

Ein Baumschnitt sollte von professionellen Arbeitskräften durchgeführt werden. Das Unfallrisiko ist sehr hoch. Außerdem fehlt es auch an Arbeitsmitteln. Der Vorstand möchte nicht für Unfälle verantwortlich gemacht werden.

 

Fragen zur Kündigung

Was muss ich bei der Kündigung meines Kleingartens beachten?

 

Sie haben Ihre Mitgliedschaft und Ihren  Pachtvertrag zu kündigen und halten Sie die Kündigungsfristen ein.

Denken Sie auch daran, bei der Stadt Königsbrück Ihre Grundsteuer (für Lauben größer als 24 qm) sowie Ihre Laubenversicherung zu kündigen.

 

Wie ist die Kündigungsfrist? 

 

Die Frist ist in der Satzung (§ 6 Punkt 2) geregelt. Dort heißt es: Die Beendung der Mitgliedschaft und des Nutzungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Beides muss spätestens am 3. Werktag des Monat Juli dem Vorstand vorliegen.

 

Bin ich verpflichtet eine Wertermittlung durchführen zu lassen? Sind die Kosten von mir zu tragen?

 

Ja. Sie haben eine Wertermittlung durchzuführen. Dies regelt der Pachtvertrag § 11 Absätze 1 und 3.

Die Kosten der Wertermittlung sind von Ihnen zu tragen.

 

Darf ich mein Gartenhaus - ohne Einwilligung des Vorstandes - verkaufen?

 

Nein, dass dürfen Sie nicht. Zuerst hat der potentielle Garteninteressent einen Aufnahmeantrag zu stellen und diesen postalisch oder per E-Mail an den Vorstand zu schicken. Danach erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Vorstand zum Interessenten. Danach entscheidet der Vorstand über die Aufnahme im Kleingartenverein gemäß der Satzung (§ 3 Punkt 2). Das Formular zur Aufnahme finden Sie etwas weiter oben auf dieser Seite.

 

Wenn ich keinen Nachfolger für meinen Kleingarten finde, sind die laufenden Kosten von mir zu tragen?

 

Ja, diese Kosten sind von Ihnen weiter zu leisten. Dies ergibt sich aus § 4 BKleingG in Verbindung mit §§ 481 Abs. 2 und 546a BGB. Die Nutzungsentschädigung entspricht in der Regel der Pacht und den darauf anfallenden Kosten und Gebühren. 

 

Gibt es ein Kündigungsformular?

 

Ja, das Kündigungsformular finden Sie unter dieser Antwort.

 

 

 

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Kündigungsformular
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